7/30 - Margies, Dieter
Angehöriger der HHU/Geisteswissenschaftler
Dieter Margies, geboren 1935 in Essen, studierte ab 1957 Evangelische Theologie unter besonderer Berücksichtigung des Kirchenrechts in Tübingen, Erlangen und Bonn. Da er sein eigentliches Berufsziel, eine Tätigkeit in der Kirchenverwaltung, zugunsten der Tätigkeit als Religionslehrer änderte, schrieb er sich 1963 an der Pädagogischen Hochschule Westfalen/Lippe, Abteilung Bielefeld ein und absolvierte dort 1966 das Erste Staatsexamen für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen. Im selben Jahr entschied sich Margies während seiner Zeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Strukturfragen der Volksschule in Münster für die Aufnahme eines weiterführenden Studiums in den Fächern Erziehungswissenschaft, Staats- und Verwaltungsrecht (Schulrecht) und Soziologie an der Universität Münster. Zudem trat er in den Schuldienst des Landes NW ein.
Nachdem er 1968 das Zweite Staatsexamen für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen abgelegt hatte, erfolgte eine Abordnung als Förderungsassistent, ab 1971 als Wissenschaftlicher Assistent, zum Seminar für Erziehungswissenschaft der Pädagogischen Hochschule Westfalen/Lippe, Abteilung Bielefeld. Dort führte Margies Veranstaltungen mit erziehungswissenschaftlich-schulrechtlichem Schwerpunkt durch. Bereits ein Jahr später wurde er in das Prüfungsamt für das Lehramt an der Grund- und Hauptschule berufen.
1971 promovierte Margies bei Prof. Dr. Ernst Lichtenstein, Münster, mit seiner Dissertation über Hans Richert: "Die Neuordnung des höheren Schulwesens in Preußen 1924 vor dem Hintergrund der Biographie ihres Schöpfers Hans Richert", veröffentlicht unter dem Titel "Das höhere Schulwesen zwischen Reform und Restauration. Die Biographie Hans Richerts als Beitrag zur Bildungspolitik in der Weimarer Republik" (Neuburgweier/Karlsruhe 1972).
1972 übernahm Margies die Vertretung des Amtes eines ordentlichen Professors für das Fach "Allgemeine Didaktik und Schulpädagogik" an der PH Westfalen-Lippe, Abteilung Münster und erhielt im selben Jahr einen Lehrauftrag am Erziehungswissenschaftlichen Institut der Universität Düsseldorf (Lehrstuhl Prof. Dr. W. Kramp) für das Fachgebiet "Recht und Verwaltung des Bildungswesens".
Ein Berufungsangebot auf eine Professur für Pädagogik an der PH Heidelberg im Jahr 1973 lehnte Margies zugunsten der Ernennung zum Akademischen Oberrat am Erziehungswissenschaftlichen Institut der Universität Düsseldorf ab, wo er Veranstaltungen mit den Schwerpunkten Schulrecht, Geschichte des Bildungswesens und Entwicklung des höheren Schulwesens abhielt. Gleichzeitig übernahm er Aufgaben als Lehrbeauftragter an der Abteilung Neuss der PH Rheinland mit dem Lehrgebiet "Schulrecht" sowie als Mitarbeiter am Institut für Lehrerfortbildung, Essen-Werden und arbeitete an einer Habilitationsschrift mit dem Arbeitstitel "Der Wiederaufbau der staatlichen Kulturverwaltung in der Britischen Zone. Insbesondere der Wiederaufbau des Kultusministeriums im späteren Land NW, der Schulkollegien und des höheren Schulwesens".
Aufgrund der im Jahr 1974 vorgenommenen Sichtung und Beschreibung des schriftlichen Nachlasses von Adolf Grimme, dem letzten Preußischen Kultusminister vor 1933 und erstem Kultusminister von Niedersachsen nach 1945, wurde Margies 1975 eingeladen, die Gedenkrede vor dem Rat der Stadt Goslar anlässlich der Enthüllung einer Gedenktafel für Adolf Grimme zu halten.
1977 zum Studienprofessor an der Universität Düsseldorf ernannt, wurde er Leiter der Abteilung "Recht und Verwaltung des Bildungswesens", später in Abteilung für "Bildungsorganisation und Bildungsrecht" umbenannt. Auch nach seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2000 übernahm er weiterhin die Durchführung von Lehrveranstaltungen zum Schulrecht und die Abnahme von Examensprüfungen. Prof. Dr. Dieter Margies verstarb am 17. Juni 2003.
Die Akten aus dem sog. "Emerituszimmer" von Dieter Margies wurden im Juli 2003 bewertet und im Archiv von Andrea van Lieshout geordnet und erschlossen. Die zahlreichen Duplikate seiner Materialsammlungen zu Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen wurden in der Regel kassiert, ebenso allgemeine Runderlasse und Verordnungen. Der Nachlass lässt zwei große Themengebiete erkennen, mit denen sich Margies vorrangig befasst hat: Geschichte des Schulwesens und Schulrecht.
Die Auseinandersetzung mit der Geschichte des Schulwesens erfolgte bereits während seiner Dissertation über Hans Richert. Die Recherchen hierzu sind ebenso vorhanden wie ein Splitternachlass Hans Richerts, den Margies aufgrund seines Kontaktes zu Ingeborg Richert erwerben konnte. Hier sind v. a. die Briefe von Hans Richert an Adolf Grimme erwähnenswert.
Dass die Schulreformpläne dieser beiden Personen und auch derjenige von Josef Schnippenkötter für die Entwicklung des Schulwesens nach 1945 immanent wichtig waren, versuchte Margies auch seinen Studentinnen und Studenten zu vermitteln. So wurden diese Kenntnisse für das für die Sek.I-Zusatzprüfung obligatorische Prüfungsthema "Strukturplan" vorausgesetzt.
Margies verfolgte die Entwicklungsprozesse im Schulwesen bis in die Gegenwart. Daher finden sich in dem Nachlass mehrere Unterlagen und Vorträge zu dem im Jahr 2001 von der Landesregierung vorgestellten Modellvorhaben "Selbständige Schule" und dessen Legitimierung durch das Schulentwicklungsgesetz.
Die Beschäftigung mit dem umfassenden "Schulrecht" machte Margies zum Experten auf diesem Gebiet, was sich auch in seinen Veröffentlichungen zu diesem Bereich niederschlägt. So verfasste er zusammen mit Harald Gampe und Gerald Rieger u. a. Kommentare zur Allgemeinen Schulordnung, zur Allgemeinen Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen, für Schulleiter und Schulleiterinnen an öffentlichen Schulen in NRW und zum Schulmitwirkungsgesetz.
Eine primäre Aufgabe sah Margies jedoch darin, die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer auf die Anwendung des Schul- und Beamtenrechts in der Praxis vorzubereiten, und forderte von ihnen eine eingehende Auseinandersetzung mit den Gesetzestexten. Das zeigt sich in den Akten zu seinen Vorlesungen und Seminaren, die neben den Materialien auch Thesenpapiere, Vorlesungsklausuren und Hausarbeiten zum Thema "Schulrecht" enthalten.
Margies richtete seine Aufmerksamkeit vorrangig auf das Allgemeine Preußische Landrecht, die Schulartikel der Weimarer Reichsverfassung, die Entwicklung des "besonderen Gewaltverhältnisses", die Artikel 6 und 7 des Grundgesetzes sowie auf das Schulverwaltungs- und Schulmitwirkungsgesetz. Die Anwendung dieser Gesetze stellte er immer an Fallbeispielen anschaulich dar, sodass die Studentinnen und Studenten auch in ihren Abschlussprüfungen nicht vor diesen Themen zurückschreckten, wie die umfangreichen Prüfungsunterlagen mit Thesenpapieren der Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten, Klausuraufgaben und Gutachten erkennen lassen. Besonders beliebt war das Thema "Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen". Neben den Studenten profitierten auch Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern von seinem Wissen, da Margies zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen seiner Tätigkeit an der PH Rheinland und an der VHS Bielefeld durchführte und immer wieder auf Tagungen u. a. des Verbandes für Bildung und Erziehung, als Schulrechtexperte hinzugezogen wurde.
Der Nachlass enthält außerdem einige Fakultätsakten, die von seiner Mitarbeit in Berufungskommissionen, Diplom- und Magisterprüfungsausschüssen zeugen. Die Laufzeit erstreckt sich von 1886–2003, davon nimmt der Splitternachlass Hans Richerts den Zeitraum 1886–1955, der eigentliche Nachlass von Margies den Zeitraum 1957–2003 ein.
Laufzeit der Akten: (1886–1955) 1957–2003.
Umfang: 2,5 lfm.