Open-Access-Fonds der HHU
Als Wissenschaftler*in der HHU können Sie in der Rolle des Corresponding bzw. Submitting Authors über unser Webformular einen Antrag auf Förderung ihrer Open-Access-Publikation stellen.
Grundsätzlich werden nur Erstveröffentlichungen gefördert, die in reinen (sog. Goldenen) Open-Access-Zeitschriften oder entsprechenden Büchern veröffentlicht werden.
Geförderte Artikel in Zeitschriften müssen mit der Creative-Commons-Lizenz CC-BY versehen sein; Monographien und Sammelbände mit der Lizenz CC-BY oder CC-BY-SA.
Zeitschriften müssen im Directory of Open Access Journals (DOAJ) verzeichnet sein. Für Open-Access-Bücher gilt, dass der Verlag im Directory of Open Access Books (DOAB) gelistet bzw. Mitglied in der Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA) sein muss.
Beiträge in Zeitschriften werden bis zu einer Summe von 2.000 Euro (net fee) gefördert. Geht die Publikationsgebühr darüber hinaus, kann die Fördersumme zur anteiligen Finanzierung genutzt und der verbleibende Betrag aus anderen Quellen finanziert werden (z.B. Institutsmittel).
Für Open-Access-Monographien können maximal 5.000 Euro beantragt werden. Auch hier ist eine anteilige Finanzierung möglich. Es können nur Kosten finanziert werden, die in Verbindung mit der digitalen Publikation stehen (also z.B. kein Druckkostenzuschuss für zusätzliche Printexemplare). Für die Beurteilung der Förderfähigkeit benötigen wir ein Angebot bzw. eine Kalkulation des Verlags.
Förderfähig sind nur Publikationen, deren zugrundeliegende Arbeit zum Großteil an der HHU erbracht wurde. Die Affiliation ist entsprechend der Publikationsrichtlinie der HHU anzugeben, insbesondere ist die HHU als Erstaffiliation zu nennen.
Nicht förderfähig ist die Freischaltung von Artikeln in Zeitschriften, die sich eigentlich über ein Subskriptionsmodell finanzieren, aber einzelne Artikel gegen eine Gebühr open access zur Verfügung stellen (z.B. SAGE Choice, Elsevier Sponsored Article etc.).
Darüber hinaus sind Artikel in sog. Mirror Journals von der Förderung ausgeschlossen. Eine aktuelle Liste der Mirror Journals finden Sie hier.
Wurden für einen Beitrag Publikationsmittel eingeworben (zum Beispiel im Rahmen von Drittmittelprojekten), so sind diese zunächst zu nutzen. Gegebenenfalls darüber hinaus gehende Beträge können über den OA-Fonds beantragt werden.
Der Fonds ist begrenzt; die Verausgabung der Mittel erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung (first come, first serve).
Sprechen Sie uns gerne bereits im Vorfeld der Antragstellung an; so können wir schon vorab klären, ob eine Förderung in Frage kommt und Sie ggf. bei der Suche nach einer alternativen Publikationsmöglichkeit unterstützen.
Bitte stellen Sie den Antrag auf Förderung möglichst frühzeitig über unser Webformular. Wir teilen Ihnen zeitnah mit, ob die Publikationsgebühr übernommen werden kann.
Im Antragsformular geben Sie die gesamte anfallende Publikationsgebühr an. Bei Publikationsgebühren über dem jeweils förderfähigen Betrag öffnen sich weitere Formularfelder. Dort sichern Sie zu, dass und wie Sie den über die Fördersumme hinausgehenden Betrag begleichen werden. Soll der Betrag über eine Kostenstelle der HHU finanziert werden, geben Sie diese an und bestätigen, dass die Kosten gedeckt sind und Sie über diese Mittel verfügen dürfen. Die ULB bucht die Kosten dann auf die entsprechende Stelle. Gehören Sie der Medizinischen Fakultät an, entfällt diese Zusicherung, da über die Fördersumme hinausgehende Beträge über das Dekanat finanziert werden.
Beachten Sie bitte, dass eine Förderzusage nur für 12 Monate gültig ist und sich ausschließlich auf die von Ihnen im Antrag angegebenen Daten bezieht. Teilen Sie uns daher Änderungen bei förderrelevanten Kriterien Ihrer Publikation umgehend mit, v.a. Wechsel der Zeitschrift/des Sammelbands bzw. des Verlags oder corresponding bzw. submitting author.
Falls es doch nicht zu einer Publikation kommt oder Sie unsere Finanzierung aus anderen Gründen nicht mehr in Anspruch nehmen möchten, freuen wir uns über eine entsprechende Information, sodass wir die Mittel wieder freigeben können.
Bitte stellen Sie den Antrag über unser Webformular.