Pflichtliteratur
Senden Sie Pflichtexemplar(e) bitte an:
Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf
Pflichtstelle
Gebäude 24.41
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
Die Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf sammelt die Veröffentlichungen aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf von Verlagen, Selbstverlegern, Firmen, Behörden und sonstigen öffentlichen Einrichtungen sowie von Vereinen und Verbänden in gedruckter, audio-visueller oder auf Datenträgern gespeicherter Form, also Bücher, Zeitschriften, Broschüren, CDs, DVDs sowie Online-Publikationen.
Wenn Sie als Verleger, Selbstverleger, öffentliche Einrichtung, Behörde, Firma, Verein oder Verband Fragen zur Ablieferung von Pflichtexemplaren haben, wenden Sie sich bitte an die Pflichtstelle der ULB Düsseldorf.
Die Aufgabe des Sammelns von Pflichtexemplaren wurde der ULB Düsseldorf für den Regierungsbezirk Düsseldorf durch das Pflichtexemplargesetz vom 18.05.1993, geändert am 29.01.2013 und ab dem 01.12.2021 als Pflichtexemplarregelungen Teil des Kulturgesetzbuches, zugewiesen.
Die abgelieferten Publikationen verzeichnet die ULB Düsseldorf in ihrem Katalog und stellt sie zur Benutzung bereit.
Die Vorgängereinrichtung der ULB, die Landes- und Stadtbibliothek Düsseldorf, deren Bestände übernommen wurden, hatte seit 1909 das Pflichtexemplarrecht für amtliche Veröffentlichungen inne.