Als solche gelten Bücher und Zeitschriften dieses Zeitraums mit grünen Einbänden, Buchschnitten, Titelschildern oder Vorsatzblättern, da Arsen in grünen Farbstoffen – in erster Linie im sogenannten „Schweinfurter Grün“ – vorkommen kann. Einer ersten Schätzung zufolge waren rund 15.000 Bände zu sichten, tatsächlich waren es schließlich 11.048. Von diesen in Augenschein genommenen Bänden wurden 944 „grüne“ Bücher und Zeitschriftenbänden aus den frei zugänglichen Bereichen entfernt und in ein Depot gebracht. Das ist ein Anteil von weniger als neun Prozent. Im ULB-Katalog sind diese als „Temporär nicht nutzbar“ gekennzeichnet. Wenn eine digitale Version in der ULB vorhanden ist, können Nutzerinnen und Nutzer direkt darauf zugreifen. Digitalisate anderer Bibliotheken wurden für die separierten Bände ermittelt, sodass nach und nach rund zwei Drittel digital zugänglich gemacht werden können.
Im Magazin aufgestellte Bücher werden weiterhin bei Bedarf getestet. Die ULB verfügt über eine Restaurierungswerkstatt und damit über die Expertise, derartige Testungen in diesen Einzelfällen durchführen zu können.
Wie viele der Verdachtsfälle nun tatsächlich eine Arsenbelastung aufweisen, lässt sich erst nach einer Testung beziffern. Zu den verschiedenen Testverfahren (u.a. Röntgenfluoreszenzanalyse, nasschemischer Nachweis mit Mikroproben) und deren Ergebnissen bereiten mehrere Bibliotheken Veröffentlichungen vor. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse, eigener Erfahrungswerte und weiterer wissenschaftlicher Publikationen wird später ein geeignetes Verfahren für die weitere Behandlung der separierten Bände gewählt.
Wie geht es weiter?
Bücher ohne Arsennachweis können nach den Tests wieder genutzt werden. Ob und wie belastete Bestände wieder nutzbar gemacht werden und welche Schutzvorkehrungen dafür gelten, wird die ULB im engen Austausch mit dem Arbeitsschutz der Universität, anderen Bibliotheken und der Kommission Bestanderhaltung des Deutschen Bibliotheksverbands (dbv) erarbeiten.
Informationen zu möglichen arsenbelasteten Büchern in Bibliotheken, Stellungnahme des dbv 14.03.2023