Mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung NRW am 24.11.2021 ist auch für den Zutritt zum Foyer der Zentralbibliothek und somit für die Buchrückgabe ein 3G-Nachweis erforderlich.
Mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung NRW am 24.11.2021 ist auch für den Zutritt zum Foyer der Zentralbibliothek und somit für die Buchrückgabe ein 3G-Nachweis erforderlich.